Bürgerservice
Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz erhält regelmäßig Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, Bürgerinitiativen, Unternehmen oder sonstigen Organisationen wegen möglicher finanzrelevanter Missstände in der öffentlichen Verwaltung.
Diese Eingaben werden selbstverständlich beantwortet und - insoweit Ansatzpunkte für konkrete Prüfungen enthalten sind - an die fachlich zuständige Stelle im Rechnungshof weitergeleitet. Eine Verpflichtung bestimmten Anregungen nachzugehen, gibt es allerdings nicht. Der Rechnungshof entscheidet im Rahmen seiner verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit in eigener Verantwortung darüber, ob, wann und wie er eine Prüfung durchführt oder einem Beratungsersuchen entspricht.
Der von den Einsendern der Hinweise häufig geäußerte Wunsch, über konkrete Prüfungsergebnisse unterrichtet zu werden, kann leider auch dann nicht erfüllt werden, wenn deren Hinweise wesentlich zu den Prüfungen beigetragen haben. Das Prüfungsverfahren ist gemäß den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung ein internes Verfahren, an dem in der Regel nur die geprüfte Stelle, die Aufsichtsbehörde und der Rechnungshof beteiligt sind. Eine Unterrichtung Dritter über die Durchführung einer Prüfung und über eventuelle Prüfungsfeststellungen ist deshalb dem Rechnungshof vor dem Hintergrund der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich. Eine Ausnahme gilt nur für die Prüfungsfeststellungen von besonderer Relevanz, die in den Jahresbericht des Rechnungshofs aufgenommen werden. Im Bereich der Kommunalprüfung ergibt sich weiterhin eine gesetzliche Verpflichtung der Kommune, die Prüfungsmitteilung offenzulegen.
Hinweise auf möglicherweise prüfungswürdige Sachverhalte können Sie entweder schriftlich oder per E-Mail über das Kontaktformular an den Rechnungshof richten.
