Wir über uns
Der Rechnungshof Rheinland Pfalz
Oberstes Organ der Finanzkontrolle in Rheinland-Pfalz ist der Rechnungshof.
Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat seinen Sitz in Speyer. Er unterhält Außenstellen in Koblenz und Trier.
Die räumliche Distanz zur Landeshauptstadt Mainz, dem Sitz von Landesparlament und Landesregierung, ist auch Ausdruck der Unabhängigkeit des Rechnungshofs.
Der Rechnungshof ist eine der Landesregierung gegenüber selbständige, nur dem Gesetz unterworfene, unabhängige, oberste Landesbehörde (Art. 120 Abs. 2 Verfassung für Rheinland-Pfalz i.V.m. § 1 Abs. 1 Landesgesetz über den Rechnungshof Rheinland-Pfalz). Im Staatsgefüge des Landes Rheinland-Pfalz nimmt der Rechnungshof als oberste Landesbehörde auf der Ebene der Landesministerien eine Sonderstellung im sog. ministerialfreien Raum ein. Er ist selbstständig und unabhängig von Legislative und Exekutive, d.h. weder die Regierung noch das Parlament können dem Rechnungshof Weisungen erteilen.
Rechtsstellung und Aufgaben des Rechnungshofs sind auf der Grundlage des Haushaltsgrundsätzegesetzes des Bundes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz durch Landesgesetze, insbesondere die Landeshaushaltsordnung und das Landesgesetz über den Rechnungshof Rheinland-Pfalz, geregelt.
Eine Zusammenstellung der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für die Finanzkontrolle in Rheinland-Pfalz (Stand: März 2008) finden Sie in der rechten Spalte in Form einer PDF-Datei.
