Kommunalprüfung
Dem Rechnungshof obliegt die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Prüfung richtet sich im wesentlichen nach den Vorschriften über die Prüfung der Landesverwaltung. Abweichend hiervon sind die kommunalen Prüfungsmitteilungen jedoch von der geprüften Gemeindeverwaltung grundsätzlich öffentlich auszulegen.
Prüfungsobjekte sind neben 12 kreisfreien Städten, 8 großen kreisangehörigen Städten, 29 verbandsfreien Gemeinden, 163 Verbandsgemeinden, 2.257 Ortsgemeinden und 24 Landkreisen auch Zweckverbände, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung sowie kommunal geführte Anstalten des öffentlichen Rechts. Die als Eigenbetriebe geführten kommunalen Einrichtungen (etwa Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallwirtschaft) werden ebenfalls überörtlich geprüft.
Der Rechnungshof selbst prüft die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, 18 verbandsfreie Gemeinden und 34 größere Verbandsgemeinden, die Landkreise sowie einige Zweckverbände von herausgehobener Bedeutung. Im übrigen hat er die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung auf die bei den Kreisverwaltungen eingerichteten Gemeindeprüfungsämter delegiert, die auch mit der jährlich vorzunehmenden überörtlichen Kassenprüfung beauftragt sind. Die Tätigkeit der Gemeindeprüfungsämter unterliegt der Fachaufsicht des Rechnungshofs.
Die eigenen Prüfungsaufgaben des Rechnungshofs und die Fachaufsicht über die Gemeindeprüfungsämter werden durch das Kommunalprüfungsgebiet mit derzeit 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wahrgenommen.
Neben den in regelmäßigen Abständen vorzunehmenden Prüfungen jeder einzelnen Kommune führt der Rechnungshof auch Querschnittsprüfungen durch. Hierbei werden bestimmte Aufgabenbereiche gleichzeitig bei mehreren Kommunen untersucht, um etwa Erkenntnisse über den angemessenen Personalbedarf, die optimale Organisation oder typische Fehlerquellen zu gewinnen. Ergebnisse von Querschnittsprüfungen werden in Form von Gutachten allen Mitgliedern der kommunalen Familie zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen seiner ab 2009 in zweijährigem Turnus erscheinenden Kommunalberichte unterrichtet der Rechnungshof den Landtag und die Öffentlichkeit über die Entwicklung der Kommunalfinanzen und bedeutsame Ergebnisse der Kommunalprüfung. Über die finanzielle Situation der Kommunen berichtet der Rechnungshof jährlich. In den Jahren, in denen kein Kommunalbericht veröffentlicht wird, erfolgt dies in einem separaten Finanzbericht.
